Logopädische Praxis | Patienteninformation
⇒ Zuzahlungen
Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr. Für Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt die Kosten die Krankenkasse.
⇒ Wie bekomme ich ein Rezept (Heilmittelverordnung)?
⇒ Von wem bekomme ich das Rezept (Heilmittelverordnung)?
⇒ Anmeldung/Termine